ProstSchG-Auszug aus dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Am 01.07.2017 trat das neue Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen in Kraft.
Wir geben hier Auszüge aus dem ProstSchG weiter, um den betroffenen Personen die Übersicht zu erleichtern.
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2: Prostituierte
Abschnitt 3: Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, anlassbezogene Anzeigepflichten
Abschnitt 4: Pflichten des Betreibers
Abschnitt 5: Überwachung
Abschnitt 6: Verbote / Bußgeldvorschriften
Inhaltsverzeichnis