Hygienekonzept


Hygienemaßnahmen bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen

Betreten des Objektes:

– Eine vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung

– Eintitt nur für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellen verifizierten negativen Corona-Test

– Erfassung der Kontaktdaten

– Der Mindestabstand von 1,5 m soll zwischen dem Dienstleistenden und den Besuchern beim Betreten und Verlassen des Objektes einhalten werden.

– Kundinnen, Kunden und Dienstleistende müssen während der Dienstleistung eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske) tragen

– Der Kontakt von unterschiedlichen Besuchern ist grundsätzlich zu vermeiden. Es darf nur 1 Besucher pro Raum eingelassen werden (max. 2 Personen pro Zimmer).

– Der Besucher muss sich beim Betreten die Händes desinfizieren.

Desinfektionsmaßnahmen

– Nach dem Betreten des Besuchers sind das Klingelschild und die Drücker der Haustür und der Innentür zu desinfizieren.

– Nutzt ein Besucher die Sanitärräume, müssen diese direkt danach desinfiziert werden. Das betrifft insbesondere die Toilette, das Waschbecken und den Wasserhahn und die Türdrücker. Benutzte Handtücher sind zu tauschen oder Einweghantücher zu benutzen.

– Nach Verlassen des Besuchers sind alle Oberflächen von Betten zu desinfizieren oder textile Bezüge von Betten zu wechseln.

– Oberflächen, Türdrücker, Sitzgelegenheiten u.ä. die ggf. vom Besucher berührt wurden sind ebenfalls zu desinfizieren.

– Das Besucherzimmer ist nach dem Verlassen des Besuchers ausreichend zu lüften.

Datenerhebung und Dokumentation

Von den Besuchern sind folgende Daten beim Betreten zu erheben und nachzuweisen:

Vorname und Name

genaue vollständige Anschrift

Telefonnummer oder Handynummer

Tag und Zeitpunkt des Besuches

Diese Kontaktdaten werden nach 3 Wochen aufbewahrt und dürfen anderen Besuchen nicht zugänglich sein.

Die Kontaktdaten können auf einem Datenerhebungsblatt schriftlich oder mit e-guest elektronisch erhoben werden.

Alle Einrichtungen, in denen Du dich auch elektronisch registrieren kannst ohne das die Betreiber deine persönlichen Daten einsehen können, sind auf den Werbeseiten mit dem Button e-guest Kontaktdaten gekennzeichnet!

Weigert sich ein Besucher der Erhebung seiner Kontaktdaten, darf die Dienstleistung nicht ausgeführt werden und er muß das Objekt sofort wieder verlassen. Werden falsche Kontaktdaten eingetragen, kann dies für den Besucher ein Busgeld nach sich ziehen.


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